Beschreibung:
Aneignung von Fachkenntnisse, die gemäß § 6 der Fachkenntnisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit BGBl. II Nr. 13/2007 zum Führen von Fahrzeug- und Ladekränen bis max. 300 kNm nachzuweisen sind. Im Anschluss an die Veranstaltung wird eine Prüfung abgelegt.
Voraussetzungen:
Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und die Kranfahrerprüfung ablegen möchten. Fremdsprachige Teilnehmer/-innen müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Kursablauf:
Betriebs- und Wartungsvorschriften – Grundbegriffe der Hydraulik – Aufbau und Arbeitsweise – Tragfähigkeit – Ausladung – Lastmoment – Standsicherheit – Anschlag- und Lastaufnahmemittel – Sicherheitsvorschriften und Richtlinien für den Kranbetrieb – Wartung – praktische Bedienung am Kran.